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Wassermesserablesungsordnung

Die Ablesung der Wassermesser von gemeinwirtschaftlichen Verbrauchern wird monatlich verrichtet.
Steht uns der abgelesene Wassermesserstand nicht zur Verfügung, so wird auf den Verrechnungsauszug der anhand des Durchschnittsverbrauches geschätzte Betrag gestellt. Ein gemeinsames Interesse der Gesellschaft TRW geschl. AG und unserer Verbraucher ist die Verrechnung des Gegenwertes der tatsächlich verbrauchten Wassermenge, so bitten wir höflichst, unseren mit der Datenerfassung beauftragen Mitarbeitern die Ablesung des Wassermesserstandes zu ermöglichen, oder im Verhinderungsfalle den Stand Ihres Wassermessers anhand Selbstablesung bis zum im Benachrichtigungsschreiben festgesetzten Datum unserem Kundendienst anzugeben. Zur Identifizierung der einzelnen Verbraucher ist die Angabe der auf der Rechnung befindlichen Geschäftspartner-Identifikationnummer erforderlich.
Mit Hilfe unserer Web-Seite können Sie den Stand Ihres Wassermessers durch Ausfüllen und Senden des Formulars Anmeldung des Wassermesserstandes auch elektronisch angeben.
Den Wassermesserstand können Sie unserem Kundendienst telefonisch ebenfalls angeben.
Die Angabe der Daten per Post ist nicht empfohlen, da die nach dem im Benachrichtigungsschreiben festgesetzten Datum angegebenen Wassermesserstände im aktuellen Auszug nicht verrechnet werden können.

